Erneute Wiederaufnahme des Übungsbetriebs

Wir sind sehr froh, seit dem 04. Mai 2021 wieder einen Übungs- und Ausbildungsbetrieb betreiben zu können. Nachdem sich im Oktober 2020 die Situation um Corona zugespitzt hatte, mussten wir nach nur drei praktischen Übungsabenden im Herbst 2020 den Übungsbetrieb wieder komplett einstellen und ruhen lassen. Seit nun über einem halben Jahr coronabedingter Pause ist es dringend notwendig, wieder mit der Ausbildung zu starten. Selbstverständlich alles unter der strikten Einhaltung eines Hygienekonzeptes, das wir bereits letztes Jahr in enger Absprache mit der Stadt Mindelheim beschlossen haben und welches sich beim bisherigen Dienstbetrieb bewährt hat.

Nach wie vor ist die Ausbildung auf mehrere Übungsabende pro Woche aufgeteilt, sodass somit nie alle aktiven Einsatzkräfte miteinander in Kontakt kommen. Zudem werden die Fahrzeuge nur mit der taktischen Mindeststärke besetzt und es herrscht grundsätzlich während der gesamten Ausbildung eine FFP2-Maskenpflicht – auch bei der Ausbildung an der frischen Luft.

Darf die Feuerwehr das?

Kurzum: JA! Für manchen könnte sich die Frage stellen, warum sich die Feuerwehr treffen darf, während andere Vereine pandemiebedingt aktuell in die Röhre schauen. Die Rechtsgrundlage findet sich hier in der 12. Bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung wider. Dort ist die Ausbildung von (ehrenamtlichen) Einsatzkräften der Feuerwehr gestattet. Diese Ausnahmeregelung gilt übrigens auch für die Ausbildung des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks (THW).
Daher machen wir von dieser Regelung Gebrauch, denn dringend müssen nach dieser langen Zeit die Handgriffe und Abläufe geübt und verinnerlicht werden. Bei gut ausgebildeten Feuerwehrkräften ist es zwar grundsätzlich wie mit Schwimmen oder Radfahren. Einmal erlernt, verlernt man es so schnell nicht mehr. Allerdings sind die ersten Meter auf dem Rad dann recht wacklig, wenn man sich nach sehr langer Zeit wieder auf den Weg macht. Diese im übertragenen Sinn „wackligen Meter“ können in manchen Einsatzsituationen schnell entscheidend werden, wenn die nötigen Handgriffe mit komplexer technischer Ausstattung und Rettungsgeräten länger dauern und nicht mehr flüssig funktionieren.

Grundsätzlich sei zum Abschluss ausdrücklich erwähnt, dass es sich bei der oben genannten Ausnahmeregel ausschließlich um den Dienstbetrieb zur gemeindlichen Gefahrenabwehr (abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistung) handelt. Unsere Vereinsaktivitäten sind davon selbstverständlich ausgenommen. Hier liegt unser unter normalen Gegebenheiten reges Vereinsleben seit Beginn der Coronapandemie, wie bei anderen Vereinen auch, komplett brach. Hier können wir nur auf baldige Besserung der Situation hoffen.

Ihre
Freiwillige Feuerwehr Mindelheim