Hinweis zur sicheren Maskenreinigung

In Bayern gilt ab dem 27.04.2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Details dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de.

Je nach Art und Beschaffenheit der Masken, können und müssen diese nach dem Tragen gereinigt bzw. desinfiziert werden.

Aktuell wird bundesweit von Fällen berichtet, dass es Brände in Zusammenhang mit der Desinfektion von Masken mit metallenen Bestandteilen in der Mikrowelle gab. Daher der dringende Hinweis, dass Masken mit metallischen Bestandteilen (z.B. Nasenbügeln) – wie übrigens grundsätzlich alle metallischen Gegenstände – nichts in einer Mikrowelle zu suchen haben! Durch Funkenbildung kann sich die Mikrowelle entzünden. Auch die Desinfektion von Masken jeglicher Art im Backofen stellt ein unnötiges Risiko dar. Die vermeidbaren Folgen einer solchen Aktion können Sie sich vorstellen.

Um einen unnötigen Sach- und Personenschaden durch einen Brandfall zu vermeiden, reinigen Sie Masken bitte gemäß den Vorgaben des Herstellers (bei käuflich erworbenen Produkten). Bei selbst hergestellten Masken, z.B. genäht aus Baumwolle, empfehlen Experten und Institutionen die Wäsche bei 60 (besser 90 Grad) oder heißes bügeln der Maske. Informationen und Tipps dazu finden Sie dazu auf seriösen Plattformen im Internet.

Im Zweifel: Hören Sie auf den gesunden Menschenverstand.

Bei den o.g. Tipps und Hinweisen handelt es sich um eine Empfehlung unsererseits. Diese sind ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich.

Informationen zu unserem Umgang mit dem Coronavirus finden Sie hier.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihre 

Freiwillige Feuerwehr Mindelheim