An dieser Stelle wollen wir Sie über das ein oder andere Missverständnis bezüglich den Aufgaben der Feuerwehr aufklären.
Die Feuerwehr ist eine Einrichtung, die in Not geratenen Menschen schnelle und umfassende Hilfe zu teil werden lässt. Damit wir diesen Aufgaben bestmöglich nachkommen können, gibt es auch Tätigkeiten, die ihrem Grunde nach nicht von der Feuerwehr wahrzunehmen sind, sofern keine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte zu erwarten ist.
Dies wären z. B. …
Türöffnungen ohne Notlage – hierfür gibt’s den Schlüsseldienst
Haus- und/oder Wohnungstüren öffnet die Feuerwehr nur im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei oder den Rettungsdienst. Nur in seltenen Fällen wird hier die Feuerwehr von sich aus tätig. Dies wäre z. B. der Fall, wenn wir ohne die Öffung des Hauses oder der Wohnung einen Brand nicht bekämpfen könnten.
Entfernung von Insektennestern ohne Notlage
Häufig wird die Feuerwehr gebeten, ein Wespen- oder Hornissennest zu entfernen. Viele dieser Insekten stehen unter Naturschutz und dürfen schon deshalb nicht ohne Weiteres von uns entfernt werden. Meist stellt sich auch die Frage, wohin mit dem entfernten Nest. Sofern von den nistenden Insekten keine aktue Gefahr für Sie oder im Haus lebende Personen ausgeht, weil Sie z. B. Allergiker sind, wenden Sie sich bitte an den nächsten Imker oder „Kammerjäger“. Er wird Ihnen kompetent Auskunft geben und sich um ihr Anliegen kümmern.